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Passentscheidungen von jungen Doppelstaatsbürgern werden nicht beobachtet

Archivmeldung vom 17.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Auswirkungen einer der am härtesten umkämpften deutschen Reformen der letzten Jahre werden bisher nicht untersucht. Obwohl bereits seit 2008 Tausende Kinder ausländischer Eltern, die durch die Staatsangehörigkeitsreform von 2000 auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekamen, sich für einen Pass entscheiden müssen, sind diese Entscheidungen noch in keine Statistik eingegangen.

Zwar gebe es seit Februar ein neues Register, in dem die Entscheidungen der "Optionskinder" gesammelt würden, erfuhr der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel" im Bundesverwaltungsamt. Doch könnten viele der Daten "aus technischen Gründen" dort erst ab Juni erfasst werden; statistische Aussagen seien daher noch nicht möglich.

Das Staatsangehörigkeitsrecht war unter der Regierung Schröder reformiert worden, die allerdings nicht durchsetzen konnte, dass hier geborene Kinder nichtdeutscher Eltern grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1990 sind jetzt bis zu ihrem 18. Geburtstag Doppelstaatsbürger; sie müssen aber mit Erreichen der Volljährigkeit erklären, ob sie Deutsche bleiben wollen und in diesem Fall auf die zweite Staatsbürgerschaft verzichten. Im vergangenen Jahr betraf dies erstmals 3300 junge Leute, in diesem Jahr kommen weitere 3800 hinzu.

Quelle: Der Tagesspiegel

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