Seehofer plant neue Regelungen für private Sicherheitsdienste
Archivmeldung vom 17.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttBundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant neue gesetzliche Regelungen für private Sicherheitsdienste. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Darin heißt es, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gebe die Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste an das Bundesinnenministerium ab. Die Abstimmungen zwischen beiden Ministerien seien "abgeschlossen".
Unter Federführung des Innenministers werde das Bewachungsrecht neu geregelt. In der Antwort heißt es weiter, mit dem Übergang der Zuständigkeit werde das Innenminister einen Zeitplan für die Reform vorlegen.
Ein Referentenentwurf wird vorbereitet, eine gesetzliche Regelung soll bis Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Neuregelung hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Gespräche zwischen beiden Ressorts kamen allerdings nur schleppend voran.
Die Anforderungen an Ausbildung, Eignung, Organisation, Qualifikation, Ausstattung und Spezialisierung von Wachdiensten sollen verbessert werden. Das bundesweite Bewacherregister wird nach einer Übergangsphase - bis Frühjahr 2022 - in die Zuständigkeit des Innenministeriums überführt. Es ist jetzt beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle angesiedelt und soll künftig vom Statistischen Bundesamt geführt werden. Mit der Reform greift Seehofer auch eine Hauptforderung der Sicherheitsbranche mit ihren rund 270.000 Mitarbeitern auf. Sie will näher an die Polizei rücken und kämpft in der Coronakrise in vielen Bundesländern darum, als "systemrelevant" anerkannt zu werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur