Sozialrechtler hält Zurückweisungen von Flüchtlingen für illegal
Archivmeldung vom 05.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka hält von CDU und CSU geforderte Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. "Eine direkte Zurückweisung von Personen, die einen Asylantrag stellen oder bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, ist nicht zulässig", sagte Hruschka dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber nur in das Land
überstellt werden dürfen, das für die Bearbeitung ihres Asylantrags
zuständig ist", stellte Hruschka klar. "Sie dürfen deshalb nicht einfach
in ein Nachbarland zurückgeschickt werden. Und die Rücküberstellung
darf auch nur innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens stattfinden."
Dieses Verfahren könne zwar in gegenseitiger Übereinstimmung verkürzt
werden, "aber nicht so sehr, dass eine Zurückweisung direkt an der
Grenze möglich wäre".
Der Professor an der Evangelischen
Hochschule in Freiburg, der zum europäischen Asylrecht forscht, sprach
sich nicht nur gegen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen aus. "Die
Grenzkontrollen, die es an den deutschen EU-Binnengrenzen gerade gibt,
sind sicher rechtswidrig", sagte Hruschka. "Sie bestehen schon so lange,
dass es ein Gutachten der EU-Kommission bräuchte, um die Rechtmäßigkeit
festzustellen. Ich bin mir jedoch sicher, dass die Kommission zu dem
Schluss kommen würde, dass die Kontrollen nicht rechtmäßig sind, weil es
keine akute Notlage gibt, die man nicht europäisch lösen könnte."
Quelle: dts Nachrichtenagentur