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Höcke (AfD): Freie Fahrt – aber nicht für die Bürger!

Freigeschaltet am 18.09.2024 um 08:19 durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Internetseite: "https://afd-bjoern-hoecke.de/2024/09/17/freie-fahrt-aber-nicht-fuer-die-buerger/" / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Internetseite: "https://afd-bjoern-hoecke.de/2024/09/17/freie-fahrt-aber-nicht-fuer-die-buerger/" / Eigenes Werk

Die Fahrten der Süd-Thüringen-Bahn sind jetzt kostenlos — wenn man sich entsprechend danebenbenimmt und kultursensibel zu behandeln ist. Denn Zugbegleitern ist es nun aus Sicherheitsgründen freigestellt, ob sie die Fahrkarten noch kontrollieren möchten. Das wurde offiziell von einer Bahnsprecherin bestätigt, nachdem es Reisenden aufgefallen ist, daß ein gewisses Klientel grundsätzlich nicht mehr kontrolliert wird. Dies berichtet Björn Höcke (AfD) auf seiner Internetseite.

Weiter berichtet Höcke: "Denn auf der Strecke Erfurt-Suhl-Meiningen kommt es regelmäßig zu »Szenen, welche aus einem Bürgerkriegsgebiet« stammen könnten — das konstatierte der Betriebsrat der Süd-Thüringen-Bahn (STB) in einem Brandbrief an Bodo Ramelow. Was in diesem Hilfegesuch an Beispielen von Gewaltexzessen zusammengetragen wird, ist erschreckend. Es ist von einem »Schlachtfeld Fahrgastraum« die Rede, von der »Todesangst« einer jungen Zugbegleiterin, die in einem »stark durch menschliches Blut verunreinigten Triebwagen die Fahrt bis zum Bahnhof Suhl fortsetzen« mußte.

Es ist verständlich, daß die Sicherheit des Bahnpersonals Vorrang hat — allerdings muß die Bahn auch Verantwortung für die friedlichen und gesetzestreuen Reisenden übernehmen. Anstatt Schwarzfahren zu tolerieren und die übrigen Reisenden Gefahren auszusetzen, ist eine politische Lösung dringend geboten. Wenn die Lage durch zusätzliches Sicherheitspersonal nicht in den Griff zu bekommen ist, muß auch wieder über die Reisefreiheit von Asylsuchenden nachgedacht werden dürfen — denn offensichtlich läßt sich die Gruppe der problematischen Fahrgäste klar eingrenzen. Man kann von Asylbewerbern durchaus Mitwirkungspflichten einfordern — und dazu gehört auch die »Residenzpflicht«. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, kann diese auch weiter eingeschränkt werden, als es in Bayern und Sachsen bisher der Fall ist."

Quelle: Björn Höcke

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