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Bosbach fordert geschlossenes Vorgehen bei NPD-Verbotsfrage

Archivmeldung vom 04.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), fordert in der Frage eines möglichen NPD-Verbotsverfahren ein geschlossenes Vorgehen von Bundesrat und Bundesregierung. Der CDU-Politiker sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Wenn der Bundesrat einen Antrag stellt, wäre es ein schwieriges Signal, wenn die Bundesregierung sich daran nicht ebenfalls beteiligt."

Der Bundestag sei bei einem möglichen Verbotsversuch weniger bedeutsam, so Bosbach: "Ein Parteiverbotsantrag ist eine klassische Aufgabe der Exekutive." Nur die Regierungen von Bund und Ländern könnten abschließend beurteilen, ob das Material aussagekräftig sei, damit ein Antrag mit "höchster Wahrscheinlichkeit" Erfolg habe. Bosbach sagte: "Der Bundestag ist nicht entscheidend."

Grüne verstehen Friedrichs Warnungen vor den Risiken eines neuen NPD-Verbotsverfahrens

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erhält aus den Reihen der Grünen Zuspruch für seine Warnungen vor den Risiken eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, nahm den Minister in der "Süddeutschen Zeitung" vor Vorwürfen auch aus den Reihen der SPD in Schutz. Er fände es richtig, wenn Friedrich auf die Probleme hinweise, sagte Beck. "Nichts ist gewonnen, wenn wir mit großem Brimborium zum Bundesverfassungsgericht ziehen und hinterher krachend verlieren", fügte er hinzu.

Unterstützung hatte Friedrich zuvor auch aus den Reihen der FDP, vom früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum sowie vom Vorsitzenden der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion, Christian Lindner, erhalten. Der designierte CDU-Parteivize Armin Laschet hat sich gar generell gegen ein NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Beck, der 2002/2003 das damals gescheiterte erste Verbotsverfahren beobachtet hatte, zeigte sich reserviert bei der Frage, ob sich auch der Bundestag erneut an einer Klage beteiligen sollte.

Ob das von den Innenministern diesmal gesammelte Material über die Verfassungsfeindlichkeit und aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD tatsächlich keine Aussagen von Verfassungsschutzspitzeln enthalte, könne allein die Exekutive beurteilen, sagte Beck. "Und die Exekutive hat uns schon einmal hinter die Fichte geführt", fügte er mit Blick auf das erste Verfahren hinzu, das an Aussagen von V-Leuten geplatzt war.

Die Grünen sind, ähnlich wie die Union, in der Frage einer neuen Klage gespalten. Beck sagte, wenn man sich sicher sei, dass man vor Gericht Erfolg habe, könne man einen neuen Anlauf wagen.

Caffier rechnet mit großer Mehrheit für neues NPD-Verbotsverfahren

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) rechnet damit, dass die am Mittwoch in Rostock-Warnemünde beginnende Innenministerkonferenz der Länder (IMK) eine Empfehlung für ein neues NPD-Verbotsverfahren aussprechen wird. "Ich bin sehr optimistisch, dass am Ende der Diskussion wir mit großer Mehrheit, wenn nicht sogar einheitlich den Ministerpräsidenten empfehlen, einen neuen Weg nach Karlsruhe zu gehen", sagte Caffier in einem Interview mit der Nachrichtensendung "NDR aktuell".

Dem Ausgang eines möglichen Verfahrens sieht Caffier, der zugleich Vorsitzender der IMK ist, optimistisch entgegen. "Wenn ich nicht so vehement davon überzeugt wäre, dass dies Verfahren diesmal Aussicht auf Erfolg hat, dann hätte ich mich in den letzten Monaten und Jahren nicht so vehement für ein neuen Anlauf eingesetzt", so Caffier.

Angst davor, dass die NPD bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens daraus gestärkt hervorgehen könnte, hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister nicht: "Wir hätten ein für allemal die Frage geklärt, ob die NPD eine Partei ist, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht oder eben nicht", so Caffier.

PD-Verbot: NRW-Innenminister stellt Bundesinnenminister Ultimatum

Im Streit um ein NPD-Verbot stellt der Sprecher der SPD-Landesinnenminister, Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ein Ultimatum. "Herr Friedrich sollte der Bundesregierung gegenüber endlich eine Empfehlung aussprechen und nicht erst abwarten, bis sich im Bundesrat eine Mehrheit gebildet hat", sagte Jäger, der "Welt".

Dass sich Friedrich nicht erkläre, helfe niemandem. "Spätestens am Mittwoch auf der Innenministerkonferenz wird er sich klar positionieren müssen", sagte Jäger. Zwar sei es in der Politik klug, skeptisch zu sein. Doch irgendwann müsse dieser Prozess auch abgeschlossen sein. "Aufgrund des Materials, das uns seit einigen Wochen vorliegt, hätte sich Herr Friedrich schon längst entscheiden müssen", sagte Jäger.

Er kritisierte Friedrich zudem, weil dieser nur von den Landesinnenministern Testate dafür fordere, dass das Beweismaterial gegen die NPD frei von V-Leuten ist. "Wir vermissen im Gegenzug aber ein entsprechendes Testat von Herrn Friedrich, dass das vom Bund gelieferte Material quellenfrei ist. Er kann nicht bemängeln, was er bisher selbst nicht geleistet hat", sagte Jäger.

Nordrhein-Westfalen werde ein solches Testat erstellen. "Es darf dem Bundesverfassungsgericht gegenüber keine Irritationen geben", sagte Jäger. Er gehe davon aus, dass alle Länderkollegen miteinander am Mittwoch auf der Innenministerkonferenz in Rostock-Warnemünde eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht testieren würden. "Wir können mit größtmöglicher Sicherheit sagen, dass das von uns gelieferte Material quellenfrei ist", betonte Jäger.

Jäger zufolge kann man nicht prognostizieren, wie ein NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe ausgeht. "Es kann sein, dass das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit erkennt, möglicherweise aber nicht genug Beweise für die aggressiv-kämpferische Grundhaltung sieht. Bei einem solchen Verfahren gibt es immer Chancen und Risiken, und den Ausgang wird man nie vorhersagen können", sagte Jäger.

Auch die Gefahr, dass ein mögliches Verbot vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gekippt wird, lässt sich laut Jäger "schwer einschätzen". Dennoch halte er persönlich das Risiko aber für kalkulierbar. "Wir können nun nur den ersten Schritt zu einem Verbot gehen", sagte Jäger der "Welt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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