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Bundestag beschließt Reform der Pflegeberufe

Archivmeldung vom 22.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Mit der Reform sollen die bisher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Nach einer gemeinsamen Ausbildung in den ersten beiden Jahren sollen die Auszubildenden die Möglichkeit haben, sich zu spezialisieren oder einen generalistischen Abschluss zu machen.

Mit der Reform soll unter anderem ein Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtert werden. Außerdem soll die Ausbildung für die Auszubildenden kostenlos sein - das Schulgeld, welches in manchen Bundesländern noch gezahlt werden muss, soll wegfallen. "Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass wir umfassend die Attraktivität der Berufe stärken", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Plenardebatte. Die Oppositionsparteien widersprachen dem Gesundheitsminister: Sie bezweifeln, dass die Pflegeberufe durch die Reform attraktiver gemacht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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