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Bayern: Landtag muss über Annullierung der Wahl entscheiden

Archivmeldung vom 26.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In Bayern haben Wähler Einspruch gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom 14. Oktober eingelegt. Das Landtagsamt in München bestätigte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" den Eingang von bislang vier Wahlbeanstandungen. Eine richte sich gegen die Nominierung der niederbayerischen FDP-Kandidatin Bettina Illein. Sie liegt dem RND vor und wird mit "Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Aufstellungsversammlung des Direktkandidaten für den Stimmkreis 206, Passau-West" begründet.

Verlangt wird "eine unabhängige Überprüfung der Wahl, möglicherweise mit der Konsequenz einer Wiederholungswahl nach Art. 55 Landeswahlgesetz". Die drei anderen Einsprüche haben nach Angaben des Landtagsamtes nicht näher benannte formale Verstöße zum Inhalt. Laut Landeswahlleitung sind Einsprüche gegen das Wahlergebnis "beim Bayerischen Landtag einzureichen, der dann dafür zuständig ist". Sollte das Parlament die Beanstandung zu Passau zurückweisen, kann in letzter Instanz der Bayerische Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

Der Landtag kann über die Einsprüche frühestens vier Wochen nach Bekanntgabe des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses entscheiden, also nicht vor Ende November. Hintergrund der einen Beschwerde ist ein seit Monaten schwelender Streit um die FDP-Kandidatur im niederbayerischen Passau zwischen FDP-Kreischefin Illein und FDP-Kreisrat Hansi Brandl. Brandl hatte den ersten Wahlgang gewonnen, Illein einen von ihr initiierten zweiten. Ausschlaggebend für ein mögliches Urteil der Verfassungsrichter ist, ob mögliche Unregelmäßigkeiten Auswirkungen auf die Mandatsverteilung besitzen. In Hamburg musste die Bürgerschaftswahl von 1991 zwei Jahre später wiederholt werden, weil das Landesverfassungsgericht der Hansestadt die Aufstellung einer Wahlliste der CDU für rechtswidrig erklärt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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