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Verschwundene Kanzler-Akten - keine Ermittlungen gegen Kohls Witwe

Archivmeldung vom 11.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aktenvernichter haben in Behörden Hochkonjunktur (Symbolbild)
Aktenvernichter haben in Behörden Hochkonjunktur (Symbolbild)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Helmut Kohls Witwe Maike Kohl-Richter muss keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen verschwundener Kanzleramts-Akten befürchten. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat einen Antrag auf Aufnahme von entsprechenden Ermittlungen als unbegründet abgelehnt. Es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 8. Januar, der dem Tagesspiegel vorliegt (Az.: 1 Ws 26/18).

Das Gericht musste sich mit dem Fall befassen, nachdem eine Journalistin die Kohl-Erbin unter anderem wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch angezeigt hatte. Als Verwahrungsbruch wird bestraft, wenn jemand dienstliche Dokumente der zuständigen Stelle entzieht. Auch für eine Unterschlagung gebe es keinen Anfangsverdacht, da Kohl-Richter nicht vorsätzlich gehandelt habe. Nach seiner Abwahl soll der 2017 verstorbene CDU-Politiker hunderte Aktenordner mitgenommen haben, von denen viele in seinem früheren Wohnhaus lagern sollen. Kohl-Richter behauptet jedoch, dass sie "nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes" sei.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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