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Das BKA-Gesetz steht auf der Kippe

Archivmeldung vom 14.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Gerade hat der Bundestag das höchst umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet, da zeichnet sich die nächste Hürde ab: Im Bundesrat könnte die Neuerung gestoppt werden - mit nur einer Gegenstimme.

Das neue Gesetz mit zusätzlichen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA) wird möglicherweise vom Bundesrat gestoppt. Mehrere von großen Koalitionen regierte Länder ließen am Freitag ihr Abstimmungsverhalten offen. Da SPD und Union in der Länderkammer nur eine Stimme Mehrheit haben, würde das BKA-Gesetz bei einer zusätzlichen Gegenstimme eines Bundeslandes gekippt.

Vor allem Sachsen-Anhalt und Brandenburg halten ihr Votum offen, ergab eine Umfrage der dpa und bestätigte damit Informationen der "Taz". FDP, Grüne und Linkspartei haben bereits Widerstand gegen die neuen Bestimmungen angekündigt. Länder-Koalitionen mit diesen Parteien müssen sich der Stimme enthalten. Die FDP erwägt eine Verfassungsklage gegen das umstrittene BKA-Gesetz. "Wir prüfen gerade, wegen des Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen", sagte Parteichef Guido Westerwelle Westerwelle dem "Hamburger Abendblatt".

Besonders in Bayern entwickeln sich die Differenzen zwischen CSU und FDP bei der inneren Sicherheit zum Koalitionskrach. Beide Parteien attackierten sich am Freitag im Streit um das BKA-Gesetz. CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg nannte die Liberalen "bockig" und forderte sie auf, den Widerstand gegen das Gesetz aufzugeben. FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker bescheinigte Guttenberg daraufhin "Gutsherrenart".

Die neuen Bestimmungen erlauben dem BKA bei der Terror-Abwehr die heimliche Durchsuchung privater Computer sowie das Abhören und die Videoüberwachung von Privatwohnungen. Der Bundesrat entscheidet darüber voraussichtlich am 28. November. Laut "Taz" bezweifelt das Innenministerium in Magdeburg "Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit" der Online-Durchsuchungen.

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