Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Schlag ins Gesicht der Leistungsträger
Archivmeldung vom 22.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Deutsche Führungskräfteverband (ULA) hält eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung um fast 1.700 Euro auf 5.250 Euro für verfassungswidrig.
Es muss klare Abgrenzungsmerkmale zwischen einer gesetzlichen
Krankenversicherung und einem steuerfinanzierten Gesundheitswesen
geben. Wichtigstes Element dabei ist eine Belastungsobergrenze bei
den Beiträgen. Diese muss so bemessen sein, dass nicht nur eine sehr
kleine Minderheit von Arbeitnehmern davon profitiert.
Dr. Joachim Betz, Präsident des mit rund 50000 Mitgliedern größten
Zusammenschlusses von Führungskräften in Deutschland: "Wie der Teufel das Weihwasser scheut die Regierung die längst
überfällige Lockerung der Strukturen auf der Anbieterseite im
Gesundheitsbereich. Solange CDU/CSU und SPD die Monopol- und
Kartellstrukturen bei Krankenkassen, Kassenärzten und Krankenhäusern
nicht lockern, verbietet sich jede stärkere Belastung der
Leistungsträger."
Eine Anhebung von Beitragsbemessungs- und
Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau von 5.250 Euro wäre auch
ein Schlag ins Gesicht aller freiwillig Versicherten, die bislang von
einer Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung keinen
Gebrauch gemacht haben und damit häufig auch ein bewusstes Bekenntnis
zu einer Solidarität mit Augenmaß verbunden haben.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Führungskräfteverband