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Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Schlag ins Gesicht der Leistungsträger

Archivmeldung vom 22.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Führungskräfteverband (ULA) hält eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung um fast 1.700 Euro auf 5.250 Euro für verfassungswidrig.

Es muss klare Abgrenzungsmerkmale zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einem steuerfinanzierten Gesundheitswesen geben. Wichtigstes Element dabei ist eine Belastungsobergrenze bei den Beiträgen. Diese muss so bemessen sein, dass nicht nur eine sehr kleine Minderheit von Arbeitnehmern davon profitiert.

Dr. Joachim Betz, Präsident des mit rund 50000 Mitgliedern größten Zusammenschlusses von Führungskräften in Deutschland: "Wie der Teufel das Weihwasser scheut die Regierung die längst überfällige Lockerung der Strukturen auf der Anbieterseite im Gesundheitsbereich. Solange CDU/CSU und SPD die Monopol- und Kartellstrukturen bei Krankenkassen, Kassenärzten und Krankenhäusern nicht lockern, verbietet sich jede stärkere Belastung der Leistungsträger."

Eine Anhebung von Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau von 5.250 Euro wäre auch ein Schlag ins Gesicht aller freiwillig Versicherten, die bislang von einer Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung keinen Gebrauch gemacht haben und damit häufig auch ein bewusstes Bekenntnis zu einer Solidarität mit Augenmaß verbunden haben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Führungskräfteverband

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