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Gesetzentwurf: Blogger sollen journalistischer Texte frei verwenden können

Archivmeldung vom 29.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Blogger sollen auch künftig nichts für die Verwendung journalistischer Texte zahlen müssen. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Gleiches gelte demnach für Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sowie für das längliche Zitieren oder Verweisen auf journalistische Texte.

Nach dem geänderten Gesetzentwurf zu einem Leistungsschutzrecht, das an diesem Mittwoch dem Kabinett vorliegt, sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" zahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten". Die Verlinkung und "Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit" bleibt auch für Suchmaschinen künftig kostenlos.

Hintergrund für das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist deren Klage, dass News-Aggregatoren im Internet mit Presse-Material Kasse machen. Die Verleger wehren sich seit Jahren gegen die "unentgeltliche Ausnutzung" ihrer Angebote im Internet. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung wird diese Forderung aufgegriffen. Dort heißt es: "Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Seitdem wird über die Ausgestaltung gestritten.

Ein früherer Gesetzentwurf war im Internet heftigst angegriffen worden, weil befürchtet wurde, dass auch Privatblogger, die ein paar Artikel zitieren und verlinken, abkassiert werden sollen. Diese Kritik versucht der Gesetzestext nun zu besänftigen: Die Rechte von Bloggern, von anderen privaten und gewerblichen Nutzern werden "durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht nicht berührt". Es soll hier beim derzeit geltenden Rechtszustand bleiben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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