Gewerkschaft NGG: Koalition plant bei Leiharbeit und Werkverträgen nur ein Reförmchen
Archivmeldung vom 11.05.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat sich unzufrieden über die geplante Reform von Leiharbeit und Werkverträgen geäußert. Der stellvertretende Vorsitzende Claus-Harald Güster sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag): "Es bleiben jede Menge Hintertürchen offen. Was die große Koalition da plant, ist keine Reform, sondern höchstens ein Reförmchen."
Güster lobte, für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter seien tatsächlich einige Verbesserungen in Sicht, so etwa gleicher Lohn nach neun Monaten und die Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate. "Allerdings ist nicht ersichtlich, wie verhindert werden soll, dass Arbeitgeber die Leiharbeiter nach Ablauf der neun oder 18 Monate einfach durch andere Leiharbeiter ersetzen. Zu Lasten der Beschäftigten drohen ein massiver Drehtüreffekt und Verschiebereien von einem Betrieb zum anderen."
Güster stellte zudem die Frage, wie der massenhafte Missbrauch von Werkverträgen, zum Beispiel in der Fleischindustrie, künftig verhindert werden soll. Davon sei beim Koalitionsgipfel offenbar nur sehr wenig oder gar nicht die Rede gewesen. Der BGG-Vize forderte, "dass Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen ein echtes Mitspracherecht bekommen, ein bloßes Informationsrecht reicht nicht aus". Es müsse endlich verhindert werden, dass weiterhin reguläre betriebliche Kernaufgaben per Werkvertrag reihenweise an externe Firmen vergeben werden - zu deutlich schlechteren Konditionen für die dort beschäftigten Menschen.
Güster warnte zudem: "Wenn jetzt die Leiharbeit ein bisschen eingegrenzt wird, werden Werkverträge noch attraktiver - das Massenphänomen Werkvertragsmissbrauch könnte daher eher wachsen statt schrumpfen. Um dem Missbrauch wirksam zu begegnen, hätte es effektive Regeln für beide Instrumente gebraucht - die sehe ich nicht." Die Einigung und das geplante Gesetz werde Arbeitgebern, die sich durch die Ausbeutung von Leiharbeitern und Werkvertragsbeschäftigten bereichern, keine tiefen Sorgenfalten bereiten.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)