BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Bundestagswahl. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen
für den Einzug in den Bundestag. "Der äußerst knappe Wahlausgang zu
Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch
vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich", sagte
Staatsrechtler Christoph Degenhart, der laut FAZ die Partei vor dem
Bundesverfassungsgericht vertreten soll. "Andernfalls drohen
Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die
Missachtung des Wählerwillens."
Die Parteivorsitzende Sahra
Wagenknecht behauptete, "einige tausend BSW-Stimmen" seien "offenbar
fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet
worden". Der "Respekt vor den Wählern" gebiete es, mögliche Fehler
genau zu prüfen und zu korrigieren. Das funktioniere nur, "wenn vor
Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung
erfolgt", so Wagenknecht.
Die vorläufige Ergebnisdarstellung der
Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten "Schnellmeldungen", die in
der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich
entscheidend sind erst die späteren endgültigen
Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.
Derzeit
läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere
Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die
Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und
Korrekturen zurückzuführen. Diese treten bei jeder Wahl auf, so die
Bundeswahlleiterin. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche
Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am 14. März
feststellen und bekannt geben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur