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Schmidt für umfassendes Wahlrecht für alle behinderten Menschen

Archivmeldung vom 28.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Eder / pixelio.de
Bild: Gabi Eder / pixelio.de

Bundestags-Vizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) hat eine Abschaffung des Wählverbots für bestimmte Behindertengruppen gefordert. "Es ist für eine Demokratie wesentlich, allen Bürgern in gleicher Weise das Wahlrecht anzuerkennen, denn die Möglichkeit zu wählen ist ein grundlegendes Menschenrecht, welches nicht einfach - auf einem überholten Verständnis von Unmündigkeit beruhend - einem Personenkreis entzogen werden darf", sagte Schmidt der "Welt".

Ihr Ziel sei es, "die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz ersatzlos zu streichen". Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Sie sagte der "Welt": "Der gesetzlich festgelegte Wahlrechtsausschluss für Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung."

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte die Staaten, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben umfassend und wirksam zu ermöglichen. "Ich fordere daher umgehend die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses."

Nach dem Bundeswahlgesetz sind zwei Gruppen von Menschen mit Behinderung vom aktiven sowie passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das sind zum einen Personen, die eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" benötigen, teilte das Deutsche Institut für Menschenrechte mit. Seinen Angaben zufolge sind davon mehr als 10.000 Menschen betroffen. Die zweite Gruppe bilden Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung leben. Das sind etwa 6.600 Personen. Um sich zu wehren, haben acht Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht teilnehmen durften. Ein Verhandlungstermin in Karlsruhe steht noch nicht fest.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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