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Verkehrsminister senkt Auflagen für Elektro-Stehroller

Archivmeldung vom 01.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Selbstgebauter Roller mit Zahnriemen (Symbolbild)
Selbstgebauter Roller mit Zahnriemen (Symbolbild)

Foto: SeSchu
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Regeln für die im kommenden Frühjahr geplante Straßenzulassung von elektrisch angetriebenen Tretrollern noch einmal erleichtern. Die sogenannten "Elektrokleinstfahrzeuge" müssen anders als von seinen Beamten zunächst vorgesehen beispielsweise keine Blinker mehr haben.

Weiterhin gelten ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 20 Kilometern pro Stunde und eine Versicherungspflicht. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Neben E-Rollern will Scheuer auch skateboardartige Rollbretter mit Elektroantrieb erlauben. Er lässt dafür eine Sondergenehmigung erarbeiten, die für zwei Jahre gelten soll, um auf diese Weise Erfahrungen mit dem neuen Verkehrsmittel zu sammeln. "Wir ebnen den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf den Straßen", so Minister Scheuer im "Spiegel".

In Deutschland gibt es eine Reihe von Rollerherstellern und -vertrieben sowie Firmen wie Tier Mobility, die E-Roller in Großstädten verleihen wollen und nur auf die Verordnung und die damit verbundene Zulassung warten. "Die Mikromobilität hat ein enormes Zukunftspotenzial", sagt Scheuer. "Zusammen mit dem öffentlichen Nahverkehr sind E-Scooter eine echte zusätzliche Alternative zum Auto."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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