BDU: Der Einsatz externer Berater im Öffentlichen Sektor ist durch das Vergaberecht klar geregelt
Archivmeldung vom 14.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttZur gestrigen Entscheidung der Obleute von Grünen, FDP und Linke im Verteidigungsausschuss, im Hinblick auf den Einsatz externer Berater im Verteidigungsministerium einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, macht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) deutlich: Die im Raum stehenden Vorwürfe bei der Beauftragung und beim Einsatz von Unternehmensberatern im Verteidigungsministerium müssen sorgfältig geprüft werden.
Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der freiberuflichen Leistungen ist in Deutschland rechtlich umfassend und aus BDU-Sicht eindeutig und ausreichend geregelt. Für den Spitzenverband der Consultingwirtschaft schließt sich die direkte Beauftragung einzelner Consultingfirmen ohne Betrachtung konkurrierender Angebote weitestgehend - bis auf nachvollziehbare Notfälle - aus. Ein funktionierender Wettbewerb muss gewährleistet sein. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Unternehmensberatungen, die auf den Öffentlichen Sektor spezialisiert sind. Der BDU lehnt eine Umgehung des Vergaberechts genauso ab, wie Patronage, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Projekte und die Auftragsvergabe in der Öffentlichen Hand erfordern besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Dokumentation.
Darüber hinaus sorgen die BDU-Berufsgrundsätze sowie die BDU-Qualitätsstandards sowie weitere Grundsätze und Leitfäden für eine etablierte Orientierung bei der Auswahl von und der Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern. Die dort beschriebenen Kriterien sollten bereits bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden.
https://www.bdu.de/qualitaetsverstaendnis/
Quelle: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (ots)