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EuGH-Entscheidung zu Beamtenbesoldung könnte Milliarden kosten

Archivmeldung vom 25.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisherige Regelung zur deutschen Beamtenbesoldung für reformbedürftig erklären, kämen auf Bund und Länder jährliche Kosten von 3,6 Milliarden Euro zu. Das schätzt die Bundesregierung in einem internen Schreiben an den EuGH, das dem Nachrichten-Magazin "Spiegel" vorliegt. Schadensersatzzahlungen sind darin nicht eingerechnet.

Der Gerichtshof befasst sich zurzeit mit der Frage, ob Berliner Beamte falsch besoldet werden. Jahrzehntelang wurden Beamte vor allem nach Lebensalter in ihre Gehaltsstufen einsortiert, Berufserfahrung spielte keine wirkliche Rolle. Sowohl EuGH als auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine solche Regelung bei Angestellten im Öffentlichen Dienst nicht zulässig ist.

Der Bund und die meisten Länder reformierten ihr Besoldungsrecht für Beamte. Seitdem wird bei Neueinstellungen nach Berufserfahrung und nicht mehr nach Lebensalter eingestuft. Für all diejenigen, die schon verbeamtet waren, schuf man Übergangsregelungen. Dabei orientierten sich die Behörden allerdings nur am vorherigen Gehalt und erneut nicht an der Berufserfahrung, die Altersdiskriminierung wurde dadurch fortgeführt.

Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt, Yves Bot, seinen Schlussantrag vor. Es gilt als wahrscheinlich, dass er die bisherige Regelung als altersdiskriminierend und für reformbedürftig erklären wird. Dann müsste sowohl das Land Berlin als auch alle anderen Länder und der Bund nachbessern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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