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Regierung lässt sich Zeit im Kampf gegen Identitätstäuschung

Archivmeldung vom 06.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Müde, überarbeitet, erschöpft und gestresst durch Bürokratie
Müde, überarbeitet, erschöpft und gestresst durch Bürokratie

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung lässt sich Zeit im Kampf gegen Identitätstäuschung. Obwohl im August des Vorjahres ein neuer Duldungsstatus für "Personen mit ungeklärter Identität" geschaffen worden war, sei eine zur Anwendung notwendige Verordnung erst sieben Monate später, nämlich am 1. April, in Kraft getreten, teilte das Bundesinnenministerium der "Welt" (Montagsausgabe) mit.

Die "technische Umsetzung" – damit sind "Anpassungen am Ausländerzentralregister und in den Fachverfahren der Länder" gemeint – sei erst "für den Sommer geplant". Ob die neuen rechtlichen Möglichkeiten in nennenswertem Umfang genutzt wurden, stellt sich wohl erst in einigen Monaten heraus.

"Mit validen Zahlen zu Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität" sei "voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2020 zu rechnen", teilte der Sprecher mit. Am 21. August vergangenen Jahres trat das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" in Kraft. Ein Element war ein neuer, gesonderter Duldungsstatus "für Personen mit ungeklärter Identität". Ihn soll seither ein ausreisepflichtiger Ausländer erhalten, wenn "er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht" nicht vornimmt. So steht es seither in Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes. Geduldeten mit diesem Status soll die Integration erschwert werden; sie unterliegen einem Arbeitsverbot und einer Wohnsitzauflage.

Auch wird die mit diesem Status verlebte Zeit nicht für die sogenannte Aufenthaltsverfestigung, also die Erteilung eines Aufenthaltstitels, angerechnet. Geduldete erhalten üblicherweise nach frühestens 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis; sie zählen dann nicht mehr zu den aktuell rund 250.000 Ausreisepflichtigen. Im April 2019 hatte das Bundesinnenministerium den Gesetzentwurf mit der Begründung vorgelegt: "Häufigster Grund dafür, dass Rückführungen nicht stattfinden können, sind fehlende Passpapiere. Vorgesehen ist daher eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Passbeschaffungspflicht. Personen, die diese Pflicht nicht erfüllen, erhalten nur noch eine `Duldung für Personen mit ungeklärter Identität`."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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