Bericht: Länder wollen schärfere Corona-Regeln für Auslandsreisen
Archivmeldung vom 15.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićTrotz sinkender Inzidenzwerte in Deutschland wollen die Bundesländer offenbar die Corona-Vorschriften für Reisen ins Ausland in den Sommerferien erheblich verschärfen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "Business Insider" unter Berufung auf ein Beschlusspapier der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Demnach soll deshalb auf der GMK von Bund und Ländern Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert werden, die bestehenden Einreisebestimmungen zu verschärfen. Grund für den Schritt ist laut Bericht die Sorge vor der hochansteckenden Delta-Variante des Coronavirus.
"Die GMK ist angesichts der lückenhaften Einreisebestimmungen besorgt, dass es im Rahmen der bevorstehenden Urlaubs- und Reisesaison zu einem Einschleppen von Virusvarianten (insbes. Delta-Variante) kommt, deren Ausbreitung durch das bis Herbst erreichbare Impfniveau nicht hinreichend kompensiert werden und aufgrund der insbesondere bei der Delta-Variante erhöhten Anzahl schwerer Krankheitsverläufe das Gesundheitssystem überlasten kann", zitiert "Business Insider" aus dem Dokument.
Konkret fordern die Länder, dass die Freitestmöglichkeit für Urlauber aus Risikogebieten nicht mehr erlaubt sein soll.
"Die umfassende Freitestmöglichkeit für alle Einreisen aus einfachen Risikogebieten führt zu einer lückenhaften Früherkennung möglicher Infektionen. Die sogenannten Zwei-Teststrategie gilt hier nicht", heißt es im Papier weiter. Die Länder fordern daher schärfere Einreise-Bestimmungen zum Schutz vor einer vierten Welle. "Es ist angesichts der neuen Virusvarianten notwendig, vor der anstehenden Reisesaison über eine einfache aber effiziente Absicherung von Einschleppungen zur Verhinderung einer vierten Welle zu diskutieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören Optionen einer wirksamen generellen Zwei-Teststrategie (z. B. generelle ausnahmslose Testpflicht bei allen Einreisen, verbunden mit einem Testangebot an allen Grenzübergängen und zentralen Einreisestandorte, sowie eine Nachtestpflicht am 5. Tag nach der Einreise) sowie eine Pflicht zum vorsorglichen Führen einer Kontaktliste bis zur Nachtestung, die im Fall des positiven Testergebnisses dem Gesundheitsamt übermittelt werden muss."
Quelle: dts Nachrichtenagentur