Ex-General Ruwe scheitert vorläufig mit Rehabilitierungsversuch
Archivmeldung vom 24.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) entlassene General Jürgen Ruwe ist nach einem Bericht des "Tagesspiegel" vorläufig mit dem Versuch gescheitert, sich per Disziplinarverfahren vom Vorwurf des Dienstvergehens zu rehabilitieren.
Der Minister lehnte den Antrag des
Ex-Generals ab, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst
einzuleiten. Ruwe sagte dem "Tagesspiegel", er wolle gegen die
Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.
Ruwe war ebenso wie der seinerzeitige Inspekteur der
Streitkräftebasis, Hans-Heinrich Dieter, in den Ruhestand versetzt
worden, nachdem Dieter ihm dienstliche Unterlagen über ein Verfahren
gegen Ruwes Sohn, einen Offiziersanwärter, zur Kenntnis gebracht
hatte. Der Vorgang hatte starkes Aufsehen erregt, weil Ruwe und
Dieter aus der Presse von der bevorstehenden Entlassung erfahren
hatten, und der Verdacht geäußert wurde, die Entlassung hänge auch
mit einer kritischen Haltung der Generale zur Bundeswehrreform
zusammen. Unter Politikern der Koalition war die Frage laut geworden,
ob die Entlassung verhältnismäßig war.
Jung hatte die Generale formell "ohne Angabe von Gründen" entlassen.
Ruwe hatte daraufhin im Januar ein Disziplinarverfahren gegen sich
selbst beantragt.
Das Soldatengesetz gibt Soldaten, gegen die eine gerichtliche
Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, diese Möglichkeit der
Selbstanzeige, "um sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu
reinigen". Die zuständige Dienststelle kann das Verfahren allerdings
ablehnen. Beide Generale klagen außerdem gegen die Versetzung in den
einstweiligen Ruhestand. Das Ministerium nahm zu dem Vorgang nicht
Stellung und verwies darauf, dass es zu Personalangelegenheiten
generell keine Auskunft gebe.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel