Ringo Mühlmann: Das Grundgesetz kennt keine Unterscheidung zwischen „guten“ und „bösen“ Demonstranten
Archivmeldung vom 16.08.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić„Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen guten und bösen Demonstranten, zulässiger oder unzulässiger Opposition,“ konstatiert Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der Thüringer AfD-Landtagsfraktion.
Er bezieht sich damit auf die jüngsten Äußerungen Bodo Ramelows sowie des Innenministers Georg Maiers, der AfD das Recht absprechen zu wollen, den Unmut über die verfehlte Politik der Bundes- und Landesregierung, die zu exorbitant gestiegenen Lebenshaltungskosten geführt hat, zum Thema von Demonstrationen zu machen.
„Die AfD steht von jeher für den gesunden Menschenverstand statt Ideologie. Das wiederum wage ich bei unseren Regierungsvertretern zu bezweifeln. Wenn die LINKE für sich in Anspruch nimmt, einen ‚heißen Herbst‘ mit zahlreichen Demonstrationen zu organisieren, kann der AfD das Recht auf friedliche Versammlungen nicht abgesprochen werden. Eine pauschale Vorverurteilung von Anmeldern ist grundgesetzwidrig und steht den Mitgliedern der Landesregierung nicht zu!“, ergänzt Mühlmann.
Quelle: AfD Deutschland