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Corona-Krise: CSU-Fraktion bringt Änderung der Arbeitsweise des Landtags auf den Weg

Archivmeldung vom 02.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung: CSU)
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung: CSU)

Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, hat der Verfassungsausschuss heute einstimmig einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung angenommen. Der Antrag war im Vorfeld der Sitzung von allen parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen vereinbart worden.

Ziel ist es dabei, durch verminderte Präsenz in den Ausschüssen das Infektionsrisiko für alle zu minimieren. Die Geschäftsordnung des Landtags wird dafür durch einen Corona-Paragraphen ergänzt. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Tobias Reiß:

"Der Landtag wird seiner Verantwortung und Vorbildfunktion gerecht und bringt Gesundheitsschutz und Handlungsfähigkeit zusammen. Wir arbeiten weiter verlässlich für Bayern und zeigen damit, dass der Landtag auch in dieser Krise in der Lage ist, schnell wichtige politische Entscheidungen zu treffen."

Konkret wird die Öffentlichkeit von Plenardebatten und Ausschusssitzungen auch durch elektronische Übertragungen ermöglicht und sichergestellt. Ausschusssitzungen können auch ganz oder teilweise per Videokonferenz stattfinden. In allen Ausschüssen wird nur noch mit insgesamt 11 Mitgliedern getagt. Der Antrag soll im nächsten Plenum des Landtags am 23. April 2020 final beschlossen werden.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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