Grüne: Technik darf nicht zu faktischer Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen
Archivmeldung vom 15.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion warnt vor den Folgen des Bundesgerichtshof-Urteils zu Dashcams. Konstantin von Notz sagte im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Bei uns in Deutschland sind widerrechtlich erlangte Beweismittel nicht generell unverwertbar."
Aber durch Dashcams würden nicht nur die Daten der Unfallbeteiligten widerrechtlich aufgezeichnet, sondern auch die Privatsphäre aller Personen und Fahrzeuge im öffentlichen Raum verletzt. "Immer kostengünstigere moderne Technik darf nicht zu einer faktischen Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen, weder durch den Staat noch durch sich gegenseitig überwachende Bürger", warnte von Notz. "Datenschutz ist eben nicht der reine Schutz von Daten, sondern der Schutz unserer Privatheit und das Recht, sich im öffentlichen Raum anonym bewegen zu können."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)