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Grüne: Technik darf nicht zu faktischer Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen

Archivmeldung vom 15.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Konstantin von Notz (2018)
Konstantin von Notz (2018)

Bild: Screenshot MoMa Sendung: "Play Konstantin von Notz" / Eigenes Werk

Der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion warnt vor den Folgen des Bundesgerichtshof-Urteils zu Dashcams. Konstantin von Notz sagte im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Bei uns in Deutschland sind widerrechtlich erlangte Beweismittel nicht generell unverwertbar."

Aber durch Dashcams würden nicht nur die Daten der Unfallbeteiligten widerrechtlich aufgezeichnet, sondern auch die Privatsphäre aller Personen und Fahrzeuge im öffentlichen Raum verletzt. "Immer kostengünstigere moderne Technik darf nicht zu einer faktischen Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen, weder durch den Staat noch durch sich gegenseitig überwachende Bürger", warnte von Notz. "Datenschutz ist eben nicht der reine Schutz von Daten, sondern der Schutz unserer Privatheit und das Recht, sich im öffentlichen Raum anonym bewegen zu können."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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