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Stephan Brandner: Bundestagswahl als Briefwahl ist verfassungswidrig und öffnet die Schleusen für Wahlbetrug

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Norbert Staudt / pixelio.de
Bild: Norbert Staudt / pixelio.de

Die Koalitionsfraktionen planen, Möglichkeiten zu schaffen, die Bundestagswahl zukünftig als reine Briefwahl durchführen zu können, etwa wenn 'Notlagen' wie Pandemien vorlägen.

Als stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland kritisiert Stephan Brandner derartige Ideen als undemokratisch sowie verfassungswidrig und positioniert sich strikt dagegen:

"Die sehr große Altparteienmehrheit im Bundestag hat stets die Möglichkeit, jederzeit eine Notlage auszurufen und so Wahlen, wie wir sie von je her kennen und wie wir sie weiter durchführen wollen, zu verhindern. Briefwahlen ermöglichen ein hohes Maß an Manipulation; bereits bei vergangenen Wahlen wichen die Ergebnisse der Briefwahl signifikant von denen der Präsenzwahl ab. Zudem wäre so etwas auch ein massiver Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG und dort insbesondere gegen den Grundsatz der geheimen Wahl."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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