Regierung prüft staatliche "Digitalagentur" zur Kontrolle über Internet-Wirtschaft
Archivmeldung vom 07.10.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) prüfen die Gründung einer neuen staatlichen "Digitalagentur". Das geht aus einem Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog der beiden Ministerien für einen besseren Verbraucherschutz im Internet hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.
In der "Digitalagentur" könne die staatliche Kontrolle über die Internet-Wirtschaft gebündelt werden, heißt es in dem Papier. Bisher seien für diese Aufsicht viele verschiedene Behörden zuständig, etwa die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, die Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es müsse "hinterfragt werden, ob die derzeitige, auf eine Vielzahl von Behörden aufgeteilte Durchsetzung der Verbraucherinteressen nachhaltig und sachgerecht ist", heißt es in dem Papier. "Eine neu zu schaffende ´Digitalagentur´ könnte die Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen", schreiben die Ministerien. Diese Frage werde "noch in dieser Legislaturperiode" geklärt. Bei Telefon- und Internetverträgen plant die Regierung dem Papier zufolge weitere Verschärfungen für Anbieter. Eine neue Transparenz-Verordnung soll die Anbieter verpflichten, "auf der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit abzudrucken". Telekom-Anbieter sollen zudem künftig ein "Produktinformationsblatt" veröffentlichen müssen. Darin soll der Verbraucher vor Vertragsschluss über sämtliche Konditionen unterrichtet werden. Der Verbraucher soll zudem selbst überprüfen können, ob vertraglich festgelegte Bandbreiten und Geschwindigkeiten eines Internet-Anschlusses eingehalten werden. Durch das Internet habe die Verarbeitung von Verbraucherdaten durch Unternehmen "explosionsartig zugenommen", heißt es in dem Papier. Der einzelne Verbraucher sei aber zur Durchsetzung seiner Rechte oft nicht in der Lage, etwa wenn gegen seinen Willen Datenhandel betrieben werde. Deshalb will die Regierung die Klagerechte der Verbraucherverbände durch eine Änderung des Gesetzes über Unterlassungsklagen erweitern.
Quelle: Rheinische Post (ots)