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Bundeskabinett beschließt neues Organspende-Gesetz - Organentnahme soll lukrativer werden

Archivmeldung vom 31.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot). Für den Empfänger: Ein kurzes Leben mit starken Medikamenten.
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot). Für den Empfänger: Ein kurzes Leben mit starken Medikamenten.

Bild: Screenshot Youtube Video: "Vorsicht Mord !" / Eigenes Werk

Krankenhäuser sollen künftig bessere Bedingungen für Organspenden bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Der Entwurf sieht unter anderem eine bessere Vergütung für Entnahmekrankenhäuser vor. Zudem sollen kleiner Entnahmekliniken durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden.

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken soll deutlich gestärkt werden, wobei diese auch mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen sollen. Außerdem wird der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben verbindlich geregelt. Die von Spahn geforderte doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Der Gesundheitsminister forderte dennoch eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung. "Diese Diskussion sollten wir im Bundestag jetzt führen. Dort gehört das Thema hin", so Spahn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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