Rechtsgutachten zum Koalitionsvertrag: Die selektive Beibehaltung des Soli ist verfassungswidrig
Archivmeldung vom 23.04.2018
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Freigeschaltet durch André OttIm aktuellen Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Solidaritätszuschlag im Jahr 2021 nur für einen Teil der Steuerzahler abzuschaffen. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von schätzungsweise 61.000 Euro soll der "Soli" dagegen weiterhin erhoben werden. Wann die verbleibenden Steuerpflichtigen von der Ergänzungsabgabe entlastet werden sollen, haben die Regierungsfraktionen bisher nicht angekündigt.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hält den Plan der Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag ab 2021 nur teilweise abzuschaffen, für verspätet, ungerecht und falsch. Der Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Hanno Kube, hält das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorgehen sogar für verfassungswidrig. In einem Rechtsgutachten für die INSM hat Kube im Koalitionsvertrag gleich mehrere Punkte gefunden, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Bereits die Tatsache, dass die Entlastung erst für 2021 geplant ist, sieht Kube kritisch, weil die Abschaffung des "Soli" bereits ab dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsrechtlich geboten sei. Darüber hinaus hält Kube die einkommensabhängig gestaffelte Entlastung vom Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig, da der "Soli" als Ergänzungsabgabe nur durch einen besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen sei - und nicht als Umverteilungsinstrument genutzt werden dürfe. Für Umverteilung sei der Einkommensteuertarif da. Zusammenfassend stellt Kube daher fest: "In der Gesamtschau muss der Solidaritätszuschlag aus verfassungsrechtlichen Gründen zum Beginn des Jahres 2020 abgeschafft oder ab diesem Zeitpunkt zügig und für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig abgeschmolzen werden. Die sozial gestaffelte Entlastung vom Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig. Soweit ein stärkerer sozialer Ausgleich über das Steuerrecht erreicht werden soll, ist auf die verfassungsgemäßen Instrumente zur Herstellung dieses Ausgleichs zu verweisen, an erster Stelle auf den allgemeinen Einkommensteuertarif."
Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, fordert die Bundesregierung daher zum Umsteuern auf. "Die Steuerzahler haben im Lauf der Jahre deutlich über 300 Milliarden Euro 'Soli' gezahlt. Das Projekt "Wiedervereinigung" ist nach dreißig Jahren zum Glück aus finanzieller Sicht abgeschlossen. Darin sind sich auch die Bundesländer in Ost und West einig, weshalb sie den Solidarpakt 2019 ersatzlos auslaufen lassen. Die aktuellen und künftigen Überschüsse im Bundeshaushalt machen es der Bundesregierung möglich, den 'Soli' ab 2020 ersatzlos abzuschaffen und alle Steuerzahler gleichermaßen zu entlasten. Das Versprechen, den 'Soli' nur so lange zu erheben, wie er zur Finanzierung der Wiedervereinigung gebraucht wird, muss die Bundesregierung einhalten - und die Verfassung sowieso", meint Pellengahr.
Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie unter www.insm.de.
Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (ots)