Verbraucherentschuldung soll vereinfacht werden
Archivmeldung vom 31.03.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlNach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll es überschuldeten Verbrauchern zukünftig erleichtert werden, der Schuldenfalle zu entkommen. Einem Bericht des Handelsblattes zufolge, soll das derzeitige Verbraucherinsolvenzverfahren durch ein vereinfachtes, vom Schuldner selbst geführtes Verfahren ersetzt werden.
Das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren sieht vor,
dass ein Schuldner mit Hilfe eines Insolvenzverwalters sechs Jahre lang
alles dafür tun muss, um seine Gläubiger zu befriedigen. Der
Insolvenzverwalter überwacht das Verfahren, ist Ansprechpartner für die
Gläubiger und verteilt das verbliebene Vermögen und etwaige Einnahmen
an diese. In vielen Fällen ist jedoch kein Vermögen vorhanden und sind
nennenswerte Einnahmen nicht zu erwarten. Da hier nicht einmal die
Verfahrenskosten gedeckt werden können und damit den Justizhaushalten
der Länder zur Last fallen, sollen zumindest die Verfahrenskosten
gesenkt werden.
Hierzu sieht der Entwurf vor, dass mittellose
Schuldner das Verfahren zukünftig ohne Insolvenzverwalter selbst
führen. Sie müssen die Forderungen ihrer Gläubiger selbst auflisten und
sich acht Jahre, zwei mehr als bisher, ernsthaft um die Erfüllung der
Forderungen bemühen. Alles, was nicht auf der Liste steht, wird auch
nicht von der Entschuldung umfasst. Eine Entschuldung tritt auch dann
nicht ein, wenn der Schuldner einen Fehler macht und zum Beispiel die
Gläubiger bei Wohnortwechsel oder einem Vermögenserwerb nicht
informiert.
Der Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz
beim Deutschen Anwaltverein (DAV), Kai Henning, kritisierte den
geplanten Gesetzesentwurf. Der Schuldner werde mit seinen Problemen
allein gelassen. Es werde zu sehr auf seine Eigenverantwortung gesetzt.
Auch für die Gläubiger sei es wichtig, einen professionellen
Ansprechpartner zu haben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante
Zulässigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während des
Entschuldungsverfahrens. Bisher ist es für die Gläubiger nicht möglich,
während der Verbraucherinsolvenz beim Schuldner zu vollstrecken.
Der
Entwurf aus dem Bundesjustizministerium ist jedoch vorerst als
Arbeitsgrundlage für eine Kommission aus Bund und Ländern gedacht, die
bis zur Justizministerkonferenz Anfang Juni einen endgültigen
Gesetzesentwurf erarbeiten sollen. Nach Angaben des Handelsblattes
gelten derzeit rund acht Millionen Menschen in Deutschland, darunter
1,5 Millionen Kinder, als überschuldet.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de