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Verbraucherentschuldung soll vereinfacht werden

Archivmeldung vom 31.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll es überschuldeten Verbrauchern zukünftig erleichtert werden, der Schuldenfalle zu entkommen. Einem Bericht des Handelsblattes zufolge, soll das derzeitige Verbraucherinsolvenzverfahren durch ein vereinfachtes, vom Schuldner selbst geführtes Verfahren ersetzt werden.

Das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren sieht vor, dass ein Schuldner mit Hilfe eines Insolvenzverwalters sechs Jahre lang alles dafür tun muss, um seine Gläubiger zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter überwacht das Verfahren, ist Ansprechpartner für die Gläubiger und verteilt das verbliebene Vermögen und etwaige Einnahmen an diese. In vielen Fällen ist jedoch kein Vermögen vorhanden und sind nennenswerte Einnahmen nicht zu erwarten. Da hier nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden können und damit den Justizhaushalten der Länder zur Last fallen, sollen zumindest die Verfahrenskosten gesenkt werden.

Hierzu sieht der Entwurf vor, dass mittellose Schuldner das Verfahren zukünftig ohne Insolvenzverwalter selbst führen. Sie müssen die Forderungen ihrer Gläubiger selbst auflisten und sich acht Jahre, zwei mehr als bisher, ernsthaft um die Erfüllung der Forderungen bemühen. Alles, was nicht auf der Liste steht, wird auch nicht von der Entschuldung umfasst. Eine Entschuldung tritt auch dann nicht ein, wenn der Schuldner einen Fehler macht und zum Beispiel die Gläubiger bei Wohnortwechsel oder einem Vermögenserwerb nicht informiert.

Der Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz beim Deutschen Anwaltverein (DAV), Kai Henning, kritisierte den geplanten Gesetzesentwurf. Der Schuldner werde mit seinen Problemen allein gelassen. Es werde zu sehr auf seine Eigenverantwortung gesetzt. Auch für die Gläubiger sei es wichtig, einen professionellen Ansprechpartner zu haben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Zulässigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während des Entschuldungsverfahrens. Bisher ist es für die Gläubiger nicht möglich, während der Verbraucherinsolvenz beim Schuldner zu vollstrecken.

Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium ist jedoch vorerst als Arbeitsgrundlage für eine Kommission aus Bund und Ländern gedacht, die bis zur Justizministerkonferenz Anfang Juni einen endgültigen Gesetzesentwurf erarbeiten sollen. Nach Angaben des Handelsblattes gelten derzeit rund acht Millionen Menschen in Deutschland, darunter 1,5 Millionen Kinder, als überschuldet.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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