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Bund der Steuerzahler kritisiert geplante Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 18.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die vom Bundestag geplante Wahlrechtsreform scharf kritisiert. "Die Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen, sich binnen vier Jahren auf ein verfassungskonformes Wahlrecht zu einigen, gipfelt jetzt in einem faulen Kompromissvorschlag, der unser Parlament zu Lasten der Steuerzahler unnötig aufbläht", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe).

Nach Berechnungen der Organisation wird das sogenannte Ausgleichsmodell zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 40 Millionen Euro führen. Laut dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2013 werden zur direkten mandatsbedingten Finanzierung der Bundestagsabgeordneten, für Parlamentarierdienstreisen und Fraktionskostenzuschüsse im kommenden Jahr rund 366 Millionen Euro fällig.

Weil sich die Zahl der Parlamentssitze nach dem neuen Wahlmodell von derzeit 620 auf 671 Mandate erhöhen könnte, entstünden laut BdSt direkte Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro. Hinzu kämen schätzungsweise weitere 10 Millionen Euro für neue Büros samt Ausstattung mit moderner IT und Möbeln für die zusätzlichen Abgeordneten und deren Mitarbeiter sowie notwendig werdende Personalaufstockungen auf Seiten der Bundestagsverwaltung. Ausgaben für Pensionen und Unterhaltungskosten für die Abgeordnetenbüros sind in der Berechnung des Steuerzahlerbundes noch nicht enthalten.

Holznagel verlangte deshalb Nachbesserungen. "Eine deutliche Verkleinerung des Bundestages wäre das richtige Signal an die Steuerzahler, um zu zeigen, dass die Politik auch in eigener Sache den Rotstift nicht scheut. Daher müssen jetzt Nachbesserungen diskutiert werden", sagte der BdST-Präsident. Ein Parlament mit rund 500 Sitzen sei nicht weniger leistungsfähig, aber erheblich günstiger. Die nun geplante Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Juli zentrale Teile des zuvor von Union und FDP beschlossenen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Sämtliche im Bundestag vertretenen Fraktionen mit Ausnahme der Linken hatten sich am Mittwoch deshalb auf ein neues Modell verständigt, bei dem sämtliche Überhangmandate ausgeglichen werden sollen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, verteidigte die Kompromisslösung. "Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich für das Ausgleichsmodell aus, weil es alle verfassungsrechtlichen Aspekte am besten erfasst und für alle Fraktionen akzeptabel ist", sagte van Essen der "Welt". "Das bedeutet möglicherweise eine maßvolle Vergrößerung des Bundestages, der aber dennoch eines der kleinsten Parlamente in der Europäischen Union bleibt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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