Bundesverfassungsschutz lässt Ländern freie Hand für AfD
Archivmeldung vom 10.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Verfassungsschutz lässt den Landesämtern im Umgang mit der AfD freie Hand. "Es bleibt den Verfassungsschutzbehörden der Länder unbenommen, bis zu einer neuerlichen gemeinsamen Bewertung im Verfassungsschutzverbund, im Rahmen ihrer gesetzlichen Grundlagen und in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Beobachtung von regionalen Gliederungen wie Landesverbänden der Partei oder ihrer Jugendorganisation selbst zu entscheiden", sagte der Sprecher der Behörde, Stefan Mayer, dem "Handelsblatt".
Mit Blick auf eine mögliche Beobachtung der AfD als Gesamtpartei wies der Sprecher darauf hin, dass dies von den Chefs der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder im März "übereinstimmend abgelehnt" worden sei. Stattdessen sei "übereinstimmend eine gemeinsame Sammlung und fortlaufende Bewertung der in allen Behörden vorliegenden Informationen vereinbart" worden. Das Verabredete ist aber offenbar nicht in die Tat umgesetzt
worden. Nach "Handelsblatt"-Informationen hat Maaßens Behörde erst auf Druck einzelner Landesämter in diesem August schriftlich Material aus den Ländern angefordert.
Nun wollen die Fachleute aus Bund und Ländern Ende des Jahres über mögliche Konsequenzen aus den gesammelten Informationen befinden. Falls bis dahin alle Zulieferungen aus den Ländern vorliegen, könne auf einer Arbeitstagung des Verfassungsschutzverbundes im November "eine umfassende und faktengestützte Folgebewertung erfolgen", erklärte der Sprecher des Bundesamts. Ziel ist dem Vernehmen nach, dass die Landesämter "zeitnah" über die Ergebnisse informiert werden, um auf deren Grundlage über den weiteren Umgang mit der AfD eine Entscheidung treffen zu können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur