Sachsens Innenminister will Jugendstrafrecht nur noch bis 18 Jahre

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Die sächsische Landesregierung will die Anwendung des Jugendstrafrechts auf maximal 18 Jahre statt bisher 21 Jahre begrenzen. "Mit der Volljährigkeit muss dann auch Erwachsenenstrafrecht gelten, denn der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts geht bei 18- bis 21-jährigen schlicht am Ziel vorbei", sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) der "Bild".
"Wer voll geschäftsfähig ist und wählen darf, muss auch volle
Verantwortung nach dem Strafgesetzbuch für seine Taten übernehmen."
Schuster
kündigte zugleich an, härter als bisher gegen ausländische
Intensivtäter vorgehen zu wollen. "Nur etwa ein Prozent der
Asylzuwanderer in Sachsen sind Mehrfach- und Intensivstraftäter, die
aber rund 50 Prozent der Straftaten begehen", sagte er. Die
Bundesregierung müsse "alles daransetzen, dass wir diese kleine Gruppe
konsequent abschieben können".
Quelle: dts Nachrichtenagentur