Verbraucherschutz-Ministerin Aigner konkretisiert Pläne für Finanz-TÜV zum Schutz der Verbraucher
Archivmeldung vom 30.03.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNoch vor der parlamentarischen Sommerpause will die Bundesregierung ihr geplantes Verbraucher-Finanz-Schutzgesetz abgeschlossen haben. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte das in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" an. "Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause, also bis Juli, abgeschlossen werden", sagte sie.
Darin soll auch in wichtigen Bereichen eine Art Finanz-TÜV für Anlageprodukte geregelt werden. "Wenn damit gemeint ist, dass kein Anbieter und kein Produkt sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen kann, bin ich einverstanden. Ich unterstütze auch die Forderung, die Finanzaufsicht mit Aufgaben des Verbraucherschutzes zu betrauen." Eine hundertprozentigen Total-Schutz für die Verbraucher könne es aber nicht geben. "Wir können aber wohl nicht erreichen, dass jedes Anlageprodukt von der Finanzaufsicht auf Herz und Nieren geprüft wird, bevor es verkauft wird, denn es gibt Abertausende von Anlageprodukten", sagte die Ministerin.
Gesetzliche Verbraucherschutzregelungen könnten auch rechtswidriges Verhalten durch Finanzdienstleister nie ganz ausschließen. "Sie können aber rechtswidriges Verhalten sehr unwahrscheinlich machen, wenn sie Rechtsfolgen vorsehen, die den Täter selbst treffen." Genau das sei mit dem bereits vom Kabinett verabredeten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schuldverschreibungsrechts beabsichtigt. Darin werde der Anlageberater verpflichtet, über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. "Falsche Empfehlungen lassen sich mit diesem Dokument leichter nachweisen. Wenn das Protokoll lückenhaft ist, muss der Anlageberater belegen, dass er dennoch ordnungsgemäß beraten hat", betonte Ilse Aigner.
Die Verjährungsfrist betrage künftig drei statt einem Jahr ab Kenntnis des Beratungsfehlers. Auch wenn der Anleger vom Beratungsfehler keine Kenntnis habe, laufe die Verjährungsfrist spätestens zehn statt drei Jahre nach dem Wertpapiererwerb ab. "Der Anlageberater muss über Beratungsgespräche zu Wertpapieren ein schriftliches Protokoll erstellen und dem Anleger übergeben. Darin sind insbesondere die persönliche Situation und die Anliegen des Kunden, die erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe festzuhalten", hob Aigner hervor. "Tatsache ist, dass viele Anleger auch wegen der Empfehlungen ihres Anlageberaters herbe Verluste erlitten haben oder noch um ihr Geld fürchten. Die Berater sind vielfach nicht auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden eingegangen. Stattdessen standen eigene Vorteile im Mittelpunkt."
Quelle: Leipziger Volkszeitung