Staatsbürgerschaftsrecht: Menschenrechtsbeauftragter stellt sich gegen Koalition
Archivmeldung vom 19.02.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), hat scharfe Kritik am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht geübt und sich in dieser Frage offen gegen die schwarz-gelbe Koalition gestellt. "Problematisch ist vor allem die ungleiche Behandlung von Menschen unterschiedlicher Herkunft", sagte Löning der "Süddeutschen Zeitung". So würden junge Türken, die in Deutschland geboren und aufgewachsen seien, schlechter gestellt als etwa die Urenkel von deutschen Einwanderern in Argentinien. "Das finde ich schwer auszuhalten", sagte Löning.
Der Menschenrechtsbeauftragte verwies darauf, dass für Kinder binationaler Ehen, für Menschen aus der EU oder für Spätaussiedler sei die doppelte Staatsbürgerschaft ohne weiteres möglich sei. Es sei daher falsch, etwa den Kindern von Einwanderern aus der Türkei eine dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft zu verweigern. Ein Loyalitätsproblem durch die doppelte Staatsbürgerschaft sehe er nicht, betonte Löning. Es gehöre "zu Persönlichkeiten dazu, dass die Herkunft der Eltern eine Rolle spielt als Teil der Identität".
Ausdrücklich widersprach Löning Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Dieser hatte auf den Fall eines Berliner Gewalttäters verwiesen, der als Doppelstaatler Schutz in der Türkei findet. "Warum sollten wir Zigtausende von Bürgern für das Fehlverhalten eines Einzelnen in Haftung nehmen? Das überzeugt mich überhaupt nicht", sagte Löning. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht müsse reformiert werden, forderte er. Diese Forderung wird auch von der SPD vertreten. "Derjenige, der bei uns wohnt, hat auch einen Anspruch darauf, politisch mitzugestalten. Jeder muss teilhaben können, jeder muss wählen können. Das ist auch ein Anspruch an uns als Demokraten", sagte Löning.
Seit dem Jahr 2000 gilt eine Regelung, die den seit 1990 in Deutschland geborenen Kindern von Einwanderern das Recht auf einen deutschen Pass zubilligt. Vorübergehend können sie zwar neben dem deutschen auch den Pass des Heimatlandes ihrer Eltern behalten. Spätestens mit dem 23. Lebensjahr müssen sie sich aber entscheiden und eine der beiden Staatsbürgerschaften aufgeben, sofern die Eltern nicht beispielsweise aus einem EU-Staat stammen. CDU und CSU wollen an dieser sogenannten Optionspflicht festhalten, die Opposition will sie abschaffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur