Nach Wirecard-Skandal: Sondervollmachten für BaFin
Archivmeldung vom 24.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttBundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will aufgrund des mutmaßlichen Bilanzbetrugs beim Zahlungsdienstleister Wirecard die gesetzlichen Vorschriften reformieren und hat dazu einen Aktionsplan verfasst. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet in ihrer Freitagsausgabe über ein Dokument mit 16 Maßnahmen.
Der Plan soll so schnell wie möglich in entsprechende Gesetze münden, die bis Frühling 2021 verabschiedet werden. Scholz sieht vor, dass der Staat künftig über die Finanzaufsicht Bafin schnell und direkt bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Banken, Versicherungen oder Zahlungsdienstleistern eingreifen und Sonderermittler einsetzen kann.
Das bisherige zweistufige System bei der Bilanzkontrolle wird abgeschafft. Insgesamt soll die Bafin neu organisiert werden; man werde auch "untersuchen, wie Hinweise von Whistleblowern stärker genutzt und wie Anreize für Hinweisgeber verbessert werden können". Scholz reagiert damit auf den Vorwurf, staatliche Finanzaufsicht und Finanzpolizei hätten nicht ausreichend auf Hinweisgeber gehört, die schon 2015 auf den Verdacht von Geldwäsche und Bilanzbetrug bei Wirecard hingewiesen hatten. Der Aktionsplan ist die direkte Reaktion auf den Skandal um Wirecard. Der deutsche DAX-Konzern hatte wohl spätestens seit 2015 von Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern unentdeckt Bilanzen gefälscht und fast zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen durchgeführt. Im Juni musste das Unternehmen Insolvenz anmelden.
Tausende Anleger sind geschädigt, der Ruf des Finanzplatzes Deutschland ebenfalls. Finanzministerium und Kanzleramt hatten das internationale Geschäft des Konzerns begleitet, ohne die dramatische Lage zu kennen. Um Betriebsblindheit zu vermeiden, sollen Bilanzprüfer künftig alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Beratung und Kontrolle sollen schärfer getrennt werden.
Die Aufsicht über die Prüfer von Abschlussbilanzen wird verstärkt; die strengen Verschwiegenheitspflichten gelockert. Bisher dürfen die staatliche Finanzaufsicht oder das Finanzministerium nicht informiert werden, wenn die beim Wirtschaftsminister angesiedelte Aufsicht über die Abschlussprüfer Unstimmigkeiten bemerkt. Zwischen den Aufsichtsbehörden soll es künftig einen Austausch geben dürfen. Verfehlungen sollen schneller und strenger geahndet werden.
Er wolle "die zivilrechtliche Haftung" von Abschlussprüfern überprüfen, schreibt Scholz. Er werde "erforderliche Anpassungen beim Bilanzstraf- und Bilanzordnungsrecht vornehmen". Das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt müsse jetzt dauerhaft gestärkt werden, fordert Scholz. Er wolle "die Regeln nachschärfen, damit sich derartige Fälle möglichst nicht wiederholen". Der Plan wird mit dem Kanzleramt sowie den Ressorts für Inneres, Justiz und Wirtschaft abgestimmt. "Die internen Abstimmungen laufen auf Hochtouren", verlautete aus der Bundesregierung. Mehrere Ministerien hätten Unterstützung zugesagt, von den anderen kämen positive Signale. "Alle verstehen, dass richtig was passieren muss." Man sei "guter Dinge, dass wir uns zügig auf Reformen mit Biss einigen können".
Quelle: dts Nachrichtenagentur