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Bundesregierung will Nachflugverbot in Köln/Bonn verhindern

Archivmeldung vom 13.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“. Bild: Raimond Spekking / de.wikipedia.org
Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“. Bild: Raimond Spekking / de.wikipedia.org

Das Bundesverkehrsministerium droht, das von der rot-grünen NRW-Landesregierung geplante Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zu kippen. In einem dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegendem Brief an das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium schreibt die Berliner Behörde, dass sie "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" des Vorgehens habe. Man bitte daher um Verständnis dafür, "dass sich das Bundesverkehrsministerium ein fachaufsichtliches Einschreiten vorbehält, sollte das Landesministerium tatsächlich ein Flugverbot für Passagierflüge in der Nacht aussprechen", berichtet die Zeitung in ihrer Samstagausgabe

Im Landesverkehrsministerium ist man allerdings sicher, rechtlich einwandfrei zu handeln. Dies belege auch ein Gutachten, dass die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, um die Einwände der Bundesregierung zu prüfen.

In den seit 1997 gültigen Nachtflugbeschränkungen ist festgeschrieben, dass eine Änderung der geltenden Regelungen insbesondere dann möglich ist, wenn neue umwelttechnische oder umweltrechtliche Rahmenbedingungen vorliegen. Dies sei nun der Fall, argumentiert der Gutachter der Landesregierung. Nach Meinung des Bundesverkehrsministeriums kann man auf diese Weise einen Teilwiderruf der Nachtfluggenehmigung aber nicht herleiten. Vielmehr sei die Luftverkehrs-Zulassungsordnung maßgeblich, die aber die Rücknahme von Genehmigungen nur unter "engen Voraussetzungen" ermögliche.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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