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Kinderehen unter Flüchtlingen: Koalition erwägt Gesetzesverschärfung

Archivmeldung vom 13.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Große Koalition erwägt eine Gesetzesverschärfung, um leichter gegen im Ausland geschlossene Kinderehen unter Flüchtlingen vorgehen zu können.

Im Gespräch mit der "Bild" begründete NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) einen entsprechenden Vorstoß in der Justizministerkonferenz, der unter anderem die Heraufsetzung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre vorsieht: "Wir haben keine klare rechtliche Grundlage, um das, was wir für unanständig halten, auch in Deutschland zu verbieten", sagte er. "Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz."

Unterstützt wird der Vorstoß von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). "Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen", sagte Schwesig der "Bild". "Ehen unter Zwang dürfen wir nicht akzeptieren. Diese Fälle zeigen, dass der Kinder-und Jugendschutz auch für Flüchtlingskinder gelten muss", so die Familienministerin.

Unionsfraktionschef Volker Kauder forderte dazu auf, darüber zu diskutieren, "ob wir in Deutschland Ehen akzeptieren können, in denen die Frauen bei der Eheschließung praktisch noch Kinder waren". "Wir können keine Unterdrückung der Frau akzeptieren - in welcher Form sie auch immer geschieht", sagte Kauder.

Hintergrund der Forderungen sind Hunderte Fälle unter Flüchtlingen, die als Minderjährige untereinander oder mit Erwachsenen verheiratet wurden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Mai können derartige Ehen auch nach deutschem Recht als "wirksam" gelten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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