Kommunen fordern Nachbesserungen bei EEG-Reform
Archivmeldung vom 09.06.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die vom Kabinett beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundsätzlich befürwortet, fordert aber Nachbesserungen. Die geplanten Ausschreibungen für alle großen Projekte im Bereich Fotovoltaik, Windkraft sowie Biomasse seien noch zu kompliziert, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es müsse vereinfachte Sonderregelungen auch für Kommunen und Stadtwerke geben. Gerade diese sorgten zusammen mit Bürgern entscheidend dafür, die Energiewende voranzubringen. Ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren ist in der EEG-Novelle bisher nur für Energiegesellschaften von Bürgern vorgesehen.
Landsberg begrüßte, dass es bei der Förderung erneuerbarer Energie künftig mehr Markt- und weniger Planwirtschaft gebe. "Es macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, Strom zu fördern, der nicht abgenommen wird", betonte er mit Blick auf die bisherige Praxis garantierter Einspeisevergütungen. "Dadurch entstehen überflüssige Kosten, die wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten dürfen", sagte der Hauptgeschäftsführer.
Das EEG garantiert bisher jedem Betreiber eines Windrades, einer Fotovoltaikanlage oder eines Biomassekraftwerks für jede produzierte Kilowattstunde Strom für zwanzig Jahre eine feste Vergütung. Die liegt deutlich über dem Großhandelspreis. Die Differenzkosten werden per EEG-Umlage von den Verbrauchern getragen. Die Umlage erreicht pro Jahr rund 24 Milliarden Euro. Ab 2017 bekommen Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen und von Biogas-Anlagen für ihren eingespeisten Strom keine gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)