Hartz IV überwinden - DIE LINKE. legt Antrag vor
Archivmeldung vom 31.01.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Fraktion DIE LINKE. hat in einem Antrag unter dem Titel "Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV" ihre Vorschläge für eine sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik zusammengefasst. Dazu erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin:
Die Erfahrungen, die in den letzten 13 Monaten mit diesem Gesetz
gemacht wurden, haben deutlich gezeigt, dass Hartz IV die
grundsätzlich falsche, unsoziale und
volkswirtschaftlich kontraproduktive Antwort auf die Probleme der
Massenarbeitslosigkeit darstellt. Der damit verbundene Grundsatz des
Forderns und Förderns geht durch das Fehlen von Arbeitsplätzen nicht
auf. Armut in Familien nimmt zu, immer mehr Kinder sind Leidtragende
von Hartz IV und Billiglöhnen. Hartz IV hat der Niedriglohnspirale
eine neue Dynamik verliehen.
Insofern gilt heute mehr denn je: Hartz IV muss überwunden werden.
Die Linksfraktion fordert eine armutsfeste, bedarfsorientierte
soziale Grundsicherung, die jedem Erwerbslosen unabhängig vom
Einkommen des Partners zusteht. Als einen ersten Schritt dazu soll
die Regelleistung des ALG II auf 420 Euro in Ost und West erhöht
werden.
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, die ab 1. Februar für ältere
Arbeitslose auf maximal 18 Monate reduziert wird, soll äquivalent zu
den Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung wieder verlängert
werden. Für jedes Jahr Beitragzahlung soll dabei Anspruch auf einen
Monat Bezug ALG I entstehen. Für diejenigen Erwerbslosen, die noch
nicht die notwendigen Beitragsjahre aufzuweisen haben, soll unter den
bisherigen Voraussetzungen die Mindestbezugszeit von einem Jahr
gelten, für Menschen über 55 Jahren von 24 Monaten, für Menschen über
60 Jahren von 30 Monaten.
Die Linksfraktion spricht sich für die Umwandlung der Ein-Euro-Jobs
in reguläre versicherungspflichtige, gemäß Tarif- bzw.
Mindestlohnstandards gestaltete Arbeitsverhältnisse für soziale,
ökologische, kulturelle und sportliche Aufgabenfelder in einem
öffentlich geförderten Beschäftigungssektor aus. Finanziert werden
kann dies durch die Bündelung bisher verausgabter Transferleistungen
und zusätzlicher öffentlicher Mittel etwa aus dem Europäischen
Sozialfonds.
Die rechtliche Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft soll schrittweise
überwunden werden, so dass vor allem Frauen nicht in ökonomische
Abhängigkeit kommen. Sofort muss gewährleistet werden, dass niemand
aus dem Krankenversicherungsschutz fällt, nur weil der Lebenspartner
ein Einkommen hat.
DIE LINKE. wird diese Vorschläge am 24. Februar bei einer Anhörung im
Bundestag mit Betroffenen, Sozialverbänden, Gewerkschaften und
Wissenschaftlern beraten und im Ergebnis in den parlamentarischen
Gang bringen.
Der Antrag ist unter www.linksfraktion.de abzurufen.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.