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Bericht: Prostituiertenschutzgesetz kann nicht überall pünktlich starten

Archivmeldung vom 17.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Prostituierte / Strichfrauen
Prostituierte / Strichfrauen

Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten wird von den meisten Ländern vorläufig nicht umgesetzt, obwohl es bundesweit zum 1. Juli in Kraft tritt. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, hat lediglich Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für einen pünktlichen Start geschaffen. Vielen Landesregierungen sei bis heute unklar, wie etwa die Einhaltung einer Kondompflicht überprüft werden solle, sagte die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel dem "Focus".

Die Grünen-Politikerin nannte es "äußerst ärgerlich", dass der Bund "zentrale Vorgaben erst quasi in letzter Minute präsentiert" und Bitten der Länder um Aufschub zurückgewiesen habe. "Das Gesetz ist ein bürokratisches Monster und wird viel Geld kosten", sagte Spiegel. Das Familienministerium in Berlin wies die Vorwürfe zurück.

Mit den Ländern habe es "engen und kontinuierlichen fachlichen Austausch" gegeben, so dass ein pünktlicher Start möglich gewesen wäre. Das Prostituiertenschutzgesetz gilt als Vorzeigeprojekt der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es sieht vor, dass Prostituierte ihre Tätigkeit künftig anmelden müssen. Bordelle sollen nur unter Einhaltung strenger Standards eine Betriebserlaubnis erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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