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Magazin: NPD-Klage gegen Gauck den obersten Bundesorganen zugestellt

Archivmeldung vom 28.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Joachim Gauck Bild: Jesco Denzel / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Joachim Gauck Bild: Jesco Denzel / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Das Verfahren, das die NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt hat, geht in die nächste Runde. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet, hat das Gericht die Klage förmlich den obersten Bundesorganen zugestellt; damit werde es wohl zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Gauck sieht sich Kritik der NPD ausgesetzt, weil er deren Ansicht nach die parteipolitische Neutralität verletzt habe, zu der er als Staatsoberhaupt verpflichtet ist. In dem Fall geht es um eine Äußerung Gaucks, wonach die Bürger "auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen" müssten. Diese Aussage bezog sich auf von der NPD angeführte Proteste gegen eine Asylbewerberheim in Berlin und die Gegendemonstrationen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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