Verfassungsjurist: Privilegienverbot für Geimpfte zeitweise möglich
Archivmeldung vom 30.12.2020
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Freigeschaltet durch Anja SchmittPrivilegien für Geimpfte könnten nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers für eine Übergangszeit durch ein Gesetz des Bundestags unterbunden werden.
Grundsätzlich stehe es Privatbetrieben wie etwa Restaurants oder Touristikunternehmen zwar frei, Personen von ihren Angeboten auszuschließen, sagte Möllers, Professor für öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe).
Damit könnten theoretisch auch Menschen ohne Impfpass abgewiesen werden. "Dennoch dürfte der Gesetzgeber es anders sehen und das Anti-Diskriminierungsrecht ergänzen." Zwar hätte eine solche Änderung verfassungsrechtliche Grenzen. Aber für eine Übergangsphase von einigen Monaten genieße der Gesetzgeber hier einen Spielraum.
Die Entscheidung darüber, in welcher Reihenfolge geimpft wird, müsste nach Einschätzung des Professors ebenfalls vom Bundestag getroffen werden. "Es ist sehr seltsam, dass eine Priorisierungsentscheidung, die das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar betrifft, nicht vom Gesetzgeber vorgegeben worden ist."
Denn damit verbinde sich "die sehr reale Möglichkeit, dass Personen, die später geimpft werden, gesundheitliche Schäden davontragen". Möllers warb zudem dafür, Demonstrationen auch in schwierigen Zeiten nicht vollständig zu verbieten. "Man kann eine Gesellschaft auch anästhesieren, indem man sagt, eigentlich gilt Versammlungsfreiheit, aber gerade jetzt dürft ihr nicht demonstrieren." Natürlich spreche man solche Gedanken ungern aus, "wenn man all die Aluhüte und Corona-Leugner sieht". Dennoch sollte man es nicht nur als Problem abtun, dass die Menschen immer noch auf die Straße gingen. "Mir wäre die Vorstellung fast noch bedrückender, die Freiheit würde eingeschränkt und niemand protestierte dagegen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur