Verwaltungsgericht Bayern: Beobachten von AfD-Mitglied war rechtswidrig
Archivmeldung vom 12.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas AfD-Mitglied und schwäbischer Bezirksrat Thomas Wagenseil darf nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 28. Februar 2020 einen entsprechenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27. November 2019 bestätigt.
Die Beschwerde des Antraggegners, des Freistaats Bayern, wurde zurückgewiesen. Der Freistaat trägt die Kosten des Verfahrens. Dazu sagt Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Die Beobachtung des schwäbischen AfD-Mitglieds Thomas Wagenseil war rechtswidrig. Das haben wir nun schwarz auf weiß. Wir hatten von Beginn an den Verdacht, dass die Beobachtung von Herrn Wagenseil parteipolitisch motiviert war. Offensichtlich sollte der AfD geschadet werden. Der Verfassungsschutz wurde zur Bekämpfung der politischen Opposition missbraucht. Das darf es aber in einem Rechtsstaat nicht geben. Ich fordere daher behördeninterne Konsequenzen im Landesamt für Verfassungsschutz, um unseren Rechtsstaat zu schützen.“
Der innenpolitische Fraktionssprecher Richard Graupner ergänzt: „Die Mehrheit der Abgeordneten im Bayerischen Landtag verwehrt der AfD-Fraktion einen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium. Dieses ist damit seit Beginn der 18. Wahlperiode nicht ordnungsgemäß besetzt. Die kontinuierliche Nichtwahl von AfD-Kandidaten verletzt die Verfassungsrechte der AfD-Fraktion. Nun zeigt sich, dass die AfD-Fraktion auf jeden Fall einen Sitz benötigt, um den parteipolitischen Missbrauch des Verfassungsschutzes in Zukunft zu verhindern. Ich fordere die anderen Fraktionen im Landtag daher dazu auf, der AfD-Fraktion endlich den ihr zustehenden Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium zu gewähren.“
Quelle: AfD Deutschland