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Kabinett billigt Beschränkungen beim Einsatz von Glyphosat

Archivmeldung vom 24.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Glyphosat / Roundup: Ätzend und umweltgefährlich. Diese Informationen finden sich auf der Verpackung.
Glyphosat / Roundup: Ätzend und umweltgefährlich. Diese Informationen finden sich auf der Verpackung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat Beschränkungen beim Einsatz von Glyphosat auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch auf Vorlage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) die neue Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Die Verordnung regelt den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat.

Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen festgeschrieben. So ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. 

Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland. "Wenn wir unsere Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wollen, sodass wir auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einfahren, dann brauchen wir Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff", sagte Özdemir. Ein moderner Pflanzenschutz nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, "so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen", so der Grünen-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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