AfD klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Maskenpflicht im Bundestag -
Archivmeldung vom 10.11.2020
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Freigeschaltet durch Anja SchmittAbgeordnete der AfD-Fraktion haben beim Bundesverfassungsgericht ihre angekündigte Organklage wegen der Maskenpflicht im Bundestag eingereicht. Dies gab ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe bekannt, wie das russische online Magazin "Sputnik" meldet.
Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Laut dem Vertreter der Institution ging die Klage bereits am 4. November ein. Ein Eilantrag sei damit nicht verbunden. Der Zweite Senat wird die Klage, hinter der 19 Abgeordnete stehen, also nicht auf die Schnelle, sondern gleich umfassend prüfen.
Darüber hinaus sollen mehrere Mitarbeiter der Fraktion Ende vergangener Woche parallel beim Berliner Verwaltungsgericht Klage erhoben haben, meldet die Agentur unter Verweis auf den AfD -Fraktionsjustiziar Stephan Brandner. Nach Angaben der Zeitung „Der Tagesspiegel“ wird dort ein Eilverfahren geführt.
Schäubles Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht
Seit dem 6. Oktober muss man in allen Gebäuden des Bundestages einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Abgeordnete können diesen im Plenarsaal, in Sitzungsräumen und am Rednerpult abnehmen. Diese Vorschrift betreffe die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.
Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich der Anordnung demonstrativ widersetzt. Noch im Oktober schickten die Masken-Gegner Schäuble über einen Anwalt eine mit einem Ultimatum verbundene Abmahnung. Der Bundestagspräsident stützt sich auf sein Hausrecht.
Die AfD begründet ihre Klagen im Wesentlichen damit, dass Schäuble zu so einer Anordnung nicht befugt sei, zitiert die dpa Brandner. "
Quelle: Sputnik (Deutschland)