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Ampel will Vermittlungsausschuss zu Onlinezugangsgesetz anrufen

Archivmeldung vom 10.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Klitschko beim Sekttrinken mit den Bundesministern Nancy Faeser (zweite von rechts) und Hubertus Heil (links) und der deutschen Botschafterin in der Ukraine Anka Feldhusen auf dem Balkon der Residenz der deutschen Botschafterin in Kiew im Juli 2022.
Klitschko beim Sekttrinken mit den Bundesministern Nancy Faeser (zweite von rechts) und Hubertus Heil (links) und der deutschen Botschafterin in der Ukraine Anka Feldhusen auf dem Balkon der Residenz der deutschen Botschafterin in Kiew im Juli 2022.

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Ampel-Koalition will zur Reform des Onlinezugangsgesetzes den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Bundeskabinett fasste dazu am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss. "Deutschland braucht eine moderne und digitale Verwaltung", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

"Unser Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dahin." Ihr sei es wichtig, im Vermittlungsausschuss gemeinsam mit den Ländern schnell zu einer Lösung zu finden. Ziel sei es, Bürgern den Gang zum Amt zu ersparen, einheitliche digitale Verfahren zu ermöglichen und die "Zettelwirtschaft" zu beenden. Unternehmen könne man mit vollständig digitalen Verfahren von viel Bürokratie befreien. "Zu alledem müssen nun alle Bundesländer ihren Beitrag leisten", so Faeser weiter. 

Man habe "wesentliche Forderungen" der Länder bereits aufgegriffen, insbesondere zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung, zur Abschaffung der Schriftform, zu gemeinsamen Standards oder wichtigen datenschutzrechtlichen Regelungen für Verwaltungsleistungen in den Ländern. Das von der Koalition auf den Weg gebrachte modernisierte Onlinezugangsgesetz war zuletzt im Bundesrat gescheitert. Die unionsgeführten Bundesländer verweigerten ihre Zustimmung. Der Bundestag hatte die Novelle Ende Februar beschlossen. Sie sollte Bürgern von 2028 an über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes ermöglichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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