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Nahles will Anfang November Gesetz zur Tarifeinheit vorlegen

Archivmeldung vom 17.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles 2011
Andrea Nahles 2011

Foto: Flickr: Andrea Nahles
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Anfang November ein Gesetz zur so genannten Tarifeinheit vorlegen. Das kündigte die SPD-Politikerin exklusiv im rbb-Inforadio an. Der Entwurf gehe jetzt in die kleine Ressortabstimmung mit dem Bundesjustiz- und dem Bundesinnenministerium, um insbesondere verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen. "Ich bin aber ganz optimistisch, dass das, was wir vorlegen, auch den Test Verfassungsgericht bestehen kann", sagte Nahles dem Sender.

"Im Konfliktfall - wie zum Beispiel aktuell bei der Deutschen Bahn - machen wir als Staat einen Lösungsvorschlag und werden dabei das Mehrheitsprinzip stärken. Das wird der Gegenstand des Gesetzes sein." Gemeint ist damit das so genannte betriebsbezogene Mehrheitsprinzip, das die Ministerin in dem Hörfunkinterview jedoch nicht im Einzelnen erläutern wollte. Nahles stellte jedoch klar: Der Staat habe hier die Aufgabe, "im Sinne einer Befriedung und eines fairen Engagements einzugreifen, aber ohne dass wir das Streikreicht der kleinen Gewerkschaften wirklich untersagen."

Es sei eine "Gratwanderung", dieses Mehrheitsprinzip gelten zu lassen - "welche Gewerkschaft hat die meisten Mitglieder in einem Betrieb" - und auf der anderen Seite "dennoch das Streikrecht auch der kleinen Gewerkschaften zu wahren." Sie gehe davon aus, dass Gewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL oder Cockpit "als Gewerkschaften noch weiter existieren, natürlich!"

Die Tarifeinheit, das Mehrheitsprinzip sei "ein gutes Prinzip und deswegen hat es auch Jahrzehnte in Deutschland eine Tarifeinheit gegeben", die jedoch 2010 durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben worden sei. "Jetzt stellen wir fest, dass es eine Entsolidarisierung gibt, dass einige Gruppen, die besonders großen Einfluss auf Abläufe, auf Prozesse, haben, die dadurch auch ein hohes Streikpotential haben, ihre Interessen mit Streiks durchsetzen wollen." Andere hätten dagegen weniger Chancen, ihre Interessen durchzusetzen. "Das ist eine Beobachtung, die ich als unsolidarisch bezeichne."

Die Bevölkerung sei mehrheitlich der Meinung, "dass das keine gute Praxis ist, die wir da jetzt erleben mit den Streiks." Es sei deshalb aus ihrer Sicht in der Bevölkerung "mehrheitsfähig, dass wir als Staat hier eingreifen."

Auf die Frage, was sie von einem Vorschlag von Juristen der Carl-Friedrich von Weizsäcker-Stiftung halte, die bestimmte Regeln für Streiks im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge vorgeschlagen hatten, sagte Nahles: "Diese Vorschläge werden wir nicht aufgreifen."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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