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Bericht: Ländergesundheitsminister fordern Änderung an PID-Verordnung

Archivmeldung vom 18.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org

Die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, wesentliche Änderungen an dem Verordnungsentwurf zu Gentests an Embryonen vom Bundesgesundheitsministerium zu fordern. Die Änderungen wurden nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios mit 15 zu einer Stimme beschlossen.

Demnach fordern die Länder unter anderem Folgendes: Die Anzahl der geplanten PID-Zentren, an denen die Gentests durchgeführt werden, soll begrenzt werden. Sie soll sich an dem tatsächlichen Bedarf orientieren. Zudem sollen Ethikkommissionen, die über die einzelnen Fälle entscheiden, auf eine pro Bundesland begrenzt werden. Bundesländer können auch gemeinsame Ethikkommissionen einrichten. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein haben die Anträge eingereicht. Der Bundesrat wird am 1. Februar über die Anträge zur Präimplantationsdiagnostik abstimmen. Wird er den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses folgen, kann das Bundesgesundheitsministerium die Änderungen aufnehmen. Sollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, FDP, die Änderungen ablehnen, wird die PID verboten. Ohne Verordnung darf eine PID nicht durchgeführt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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