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SPD will Betriebsrentner entlasten

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ralf Kapschack (2018)
Ralf Kapschack (2018)

Bild: Screenshot Internetseite Ralf Kapschack / Eigenes Werk

Die SPD fordert eine Entlastung der Betriebsrentner in Deutschland. "Es ist dringend notwendig, dass es eine Entlastung für Bezieherinnen und Bezieher von betrieblicher Altersversorgung gibt", sagte Ralf Kapschack, Renten-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND/Mittwochausgaben). "Der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten stammt aus einer Zeit, als es den Krankenkassen schlecht ging."

Kapschack sagte, angesichts der aktuellen Kassenlage vieler Krankenversicherer fordere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Beitragssenkung. "Ich finde, man sollte die wirtschaftliche Situation nutzen, um endlich das Thema voller Krankenkassenbeitrag anzugehen. Wer sich für eine Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung einsetzt, muss jetzt handeln", so der SPD-Bundestagsabgeordnete weiter. "Unser Ziel ist genau wie bei der gesetzlichen Rente der halbe Krankenkassenbeitrag."

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschäftigt sich am Mittwoch in einer Expertenanhörung mit der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Seit 2004 wird auf Betriebsrenten der volle und nicht der halbe Beitragssatz zur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Wer eine Betriebsrente anspart, muss auf diese Aufwendungen bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die derzeit bei 6.500 Euro im Westen beziehungsweise 5.800 Euro im Osten liegt, keine Beiträge zahlen. Wird mehr für eine Betriebsrente beiseitegelegt, werden allerdings Beiträge fällig. Außerdem kann es zu einer Doppelverbeitragung kommen, etwa wenn Beschäftigte nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis weiter in eine Pensionsfonds-Versorgung oder Pensionskasse einzahlen und dies aus Einkommen geschieht, auf das bereits Beiträge gezahlt worden sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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