Untersuchungskommission "Volkswagen": Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesverkehrsministerium auf Akteneinsicht
Archivmeldung vom 12.07.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um ihren Anspruch auf Umweltinformationen im Kontext des Abgasskandals geltend zu machen. Die DUH verlangt Einsicht in die Unterlagen im Zusammenhang mit der gegenüber der Volkswagen AG erlassenen Rückrufanordnung, in die Protokolle der Tagungen der Untersuchungskommission "Volkswagen" sowie in die Messprotokolle und Rohdaten der im Auftrag der Kommission durchgeführten Abgasmessungen.
"Bundesverkehrsminister Dobrindt behindert systematisch die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Während die Behörden in Washington, Kalifornien und selbst in Südkorea die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße fordern, erlaubt sein Ministerium den Autokonzernen mehrfache Grenzwertüberschreitungen und eine Vergiftung der innerstädtischen Atemluft mit hohen Konzentrationen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid", bewertet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Verhalten des Dobrindt-Ministeriums.
Bereits im Oktober 2015, wenige Wochen nachdem die rechtswidrigen Manipulationen des Abgasreinigungssystems durch VW bekannt wurden, hat die DUH einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Darin verlangt der Verband Auskunft über die geplanten Maßnahmen sowie Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zur geplanten Rückrufaktion von VW. Im Februar 2016 informierte Verkehrsminister Dobrindt die Öffentlichkeit darüber, dass VW dem Ministerium Unterlagen ausgehändigt hat und die eingerichtete Untersuchungskommission zur Aufklärung des Abgasskandals bereits 30-mal getagt habe. Daraufhin verlangte die DUH auf Basis des Umweltinformationsgesetzes Einsicht in die besagten Unterlagen sowie in die Protokolle der Treffen zwischen den Herstellern und dem Bundesverkehrsministerium. Die von Verkehrsminister Dobrindt angekündigten strengen Nachprüfungen von spezifischen Fahrzeugmodellen sind bis heute nicht veröffentlicht. Im Zuge des im April 2016 veröffentlichten Berichts zur Untersuchungskommission "Volkswagen" gab das Verkehrsministerium bekannt, dass bei über der Hälfte der geprüften Fahrzeuge Überschreitungen der CO2-Emissionen festgestellt wurden. Doch auch diese Daten werden bislang geheim gehalten.
"Es lässt sich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum der DUH die Akteneinsicht komplett verweigert wird. Alles deutet darauf hin, dass das Ministerium seine innige Zusammenarbeit mit den Automobilfirmen nicht öffentlich machen möchte", so Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte.
Die DUH hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen den Entzug der Typzulassung der entsprechenden Modelle nach sich ziehen müsse. Die zahnlosen Rückrufanordnungen im Falle von VW, Audi, Skoda und Seat beinhalten aber nach Informationen der DUH keinerlei Auflagen, wonach die Fahrzeuge nach einer Softwareänderung oder Ergänzung um ein Plastikrohr tatsächlich auf der Straße die Stickoxid-Grenzwerte einhalten müssen. Bislang vorliegende Abgasmessungen an Fahrzeugen, die bereits in die Werkstatt gerufen wurden, zeigen keine nennenswerte Verbesserung der Abgaswerte, im Falle des VW Amarok sogar eine Erhöhung des Stickoxidausstoßes.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)