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Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten

Archivmeldung vom 10.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Andrew Khoroshavin auf Pixabay / WB / Eigenes Werk
Bild: Andrew Khoroshavin auf Pixabay / WB / Eigenes Werk

Die geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf", sagte der MinisteriDie geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). umssprecher und sprach von "Bestandsschutz". Das Bundeskabinett hatte am Mittwochvormittag seinen Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, der Bundestag soll den Haushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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